deritec – Herstellungs- und Vertriebsgesellschaft für Meßtechnik und Auswertungsverfahren mbH, Simonshofer Straße 15, 91207 Lauf
1. Geltung der Bedingungen
1.1
Die Angebote und Leistungen der deritec GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Auftragnehmers, z.B. unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen. Die nachstehenden AGB sind somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen wirksam, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese Bedingungen gelten spätestens nach Beginn der Untersuchungsarbeiten (vor Ort) als angenommen.
1.2
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen können nur vor dieser Frist (siehe § 1.1) vereinbart werden und sind zudem nur dann wirksam, wenn sie der deritec GmbH schriftlich bestätigt.
Angebot und Vertragsschluß
2.1
Die Angebote der deritec GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Beauftragungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2
Die Angestellten des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
3. Angebot und Vertragsschluß
3.1
Der Umfang der Arbeiten der deritec GmbH wird bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt. Sofern sich während der Untersuchungsarbeiten vor Ort, im Labor oder im Verlauf der Ausarbeitungen herausstellt, dass der beabsichtigte Ablauf, ggf. auch der Inhalt, zum Erreichen des Gutachtenziels geändert oder modifiziert werden muss, kann dies der Auftragnehmer ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber tun. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung, ist die deritec GmbH berechtigt, den Auftrag zu kündigen (im übrigen siehe hierzu Ziff. 6.3).
3.2
Sollten sich nach erfolgtem Auftrag zur Erlangung des Auftragsziels Verfahrensänderungen als notwendig erweisen oder Mehrungen erforderlich sein (vgl. mit § 4.5), denen der Auftraggeber nicht zustimmt, verliert dieser jeglichen Haftungsanspruch gegenüber der deritec GmbH. In diesem Fall besitzt der Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurückzutreten, muss jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbare Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung für die bis zur Vertragsauflösung von der deritec GmbH erbrachten Leistungen bezahlen.
3.3
Sollten zur Durchführung der Untersuchungen vor Ort Hilfskräfte des Auftraggebers oder Gerätschaften desselben (Bagger, Hubarbeitsbühne, etc.) eingesetzt werden, ist dies Bestandteil der Kalkulation der deritec GmbH und erfolgt daher kostenlos, ohne Abzüge am Honorar. Darüber hinaus geht die Absicherung der Arbeitsstelle sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu Lasten des Auftraggebers. Für die rechtzeitige Beibringung eventuell erforderlicher Sondergenehmigungen, wie Grabungsschein, Parkerlaubnis, ist der Auftraggeber verantwortlich; letzterer hat auch die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.
4. Preise
4.1
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die deritec GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Die Honorarhöhe wird entweder im Zeit- / Kostennachweis oder anhand der Menge an vorgenommenen Teilleistungen (z.B. Messungen, Bodenuntersuchungen, etc.) ermittelt. Sofern kein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage schriftlich vereinbart wurde, gelten die jeweiligen Verrechnungssätze der aktuellen Regiepreistabelle der deritec GmbH .
4.2
Im Bedarfsfall können Kostenvorschüsse verlangt und Teilrechnungen gemäß den bereits erbrachten Leistungen gestellt werden.
4.3
Die Entgelte sind sofort nach Rechnungseingang, spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum, ohne Abzug fällig (= Zahlungseingang !). Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt bei Erstkunden die Bezahlung der Rechnung per Nachnahme bzw. die Lieferung des Gutachtens nach Zahlungseingang (Vorkasse).
4.4
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich der Kosten für Verpackung und Versand.
4.6
Sämtliche Aufwendungen, welche nicht unmittelbarer Bestandteil des Auftrags sind, sondern nach dessen Ausführung z.B. zur Erläuterung oder Ergänzung desselben vom Auftraggeber gewünscht werden, sind gesondert auf der Basis des Angebots oder, sofern dieses hierfür keine geeignete Abrechnungsgrundlage enthält, nach der aktuellen Regiepreisliste der deritec GmbH zu vergüten.
4.7
Beanstandungen unserer Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlußfrist von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.
4.8
Im Falle der Überschreitung des Zahlungsziels wird max. zweimal gemahnt, wobei für die 2. Mahnung (unabhängig vom Rechnungsbetrag) eine Bearbeitungsgebühr, einschl. Zinsverlust von
- 25,- Euro bei Rechnungsbetrag (netto) bis 2.500,- Euro
- 100,- Euro bei Rechnungsbetrag (netto) von 2.500,- bis 5.000,- Euro
- ab 5.000,- Rechnungsbetrags (netto) 1 % desselben erhoben wird.